[Tagesaktualität: Der Fall Rappaz]
Wir nehmen an, Herr Rappaz sei mittlerweile ins Koma gefallen. - Nun hat er verfügt, (1) dass in keinem Fall lebensverlängernde Massnahmen ergriffen werden dürfen. Überdies ist aber auch klar, (2) dass er leben will. (Als Straftäter auf freiem Fuss natürlich.) Für (1) gibt es klare, bewährte Regeln. (2) ist eine Anomalie.
Vielleicht macht eine Spannung, die sich hier bloss in aller Schärfe zeigt, den Fall so unendlich vertrackt.
[Ich bedaure sehr, dass Frau Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatter sich immer noch nicht für ein Beratungsgespräch an mich gewandt hat. (Sie stammt ursprünglich aus Saas-Almagell, dem Heimatort meiner Mutter, hat meinen Jahrgang und, tja, der Bub hatte sie ganz toll lieb. Wenn er bloss nicht dermassen stark gestottert hätte! ...)]
Wir nehmen an, Herr Rappaz sei mittlerweile ins Koma gefallen. - Nun hat er verfügt, (1) dass in keinem Fall lebensverlängernde Massnahmen ergriffen werden dürfen. Überdies ist aber auch klar, (2) dass er leben will. (Als Straftäter auf freiem Fuss natürlich.) Für (1) gibt es klare, bewährte Regeln. (2) ist eine Anomalie.
Vielleicht macht eine Spannung, die sich hier bloss in aller Schärfe zeigt, den Fall so unendlich vertrackt.
[Ich bedaure sehr, dass Frau Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatter sich immer noch nicht für ein Beratungsgespräch an mich gewandt hat. (Sie stammt ursprünglich aus Saas-Almagell, dem Heimatort meiner Mutter, hat meinen Jahrgang und, tja, der Bub hatte sie ganz toll lieb. Wenn er bloss nicht dermassen stark gestottert hätte! ...)]
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